Selbst auf den Hühneraugen blind!

Justiza, was tust Du diesem Land an!?

Vor allem aus den US-amerikanischen Bundesstaaten sind wir ja schon äusserst skurile Gesetze und Gerichtsentscheitungen gewohnt. "Das können wir auch!", müssen sich Richter am Landgericht Lüneburg gesagt haben. Ihr Spruch (auf den Punkt gebracht): Postboten dürfen künftig neben Briefen nur noch erwünschte Werbung einwerfen.

Rechtsanwalt Henning Grewe aus Lüneburg hatte gegen gegen die Deutsche Post DHL geklagt. "Trotz mehrerer Schreiben an die Post wurden mir immer wieder Ausgaben von 'Einkauf aktuell' in den Briefkasten gesteckt", zitiert der Stern den Juristen. Und weiter: Trotz dreier Schreiben seit Dezember 2010 hätte Grewe die aus einem in Klarsichtfolie verpackten Programmheft und Werbebroschüren bestehende wöchentliche Sendung bis zum vergangenen März noch acht weitere Male erhalten. Eine Unterlassungserklärung hätte die Post nicht abgeben wollen, weil die Kosten und Mühen gemessen an der Belästigung des Klägers zu hoch seien.

Dagegen erhob Grewe Klage beim Amtsgericht, das die Klage abwies. Der Kläger könne einfach einen "Werbung - nein danke!"-Aufkleber an seinem Briefkasten anbringen. "Das wollte ich aber nicht", sagte Grewe laut Stern. "Ich möchte selbst entscheiden, welche Werbung ich bekomme und welche nicht. Außerdem sehe ich nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Grewe seinen Schritt. Na, bravo! Ein Hoch auf den Entscheider!

Das Landgericht Lüneburg sah das nun ähnlich: "Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung."

Bei ihrer Entscheidung beriefen sich die Richter übrigens auch auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert. Das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Individualsphäre habe grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse eines Unternehmens an Werbung. Da frage ich mich, wer mich in meinem Selbstbestimmungsrecht vor solchen Richtern schützt?

Während der Stern in dem Urteil ein "Mögliches Aus für Postwurfsendungen" sieht, sehe ich hier im Gegensatz zu den Kollegen der schreibenden Zunft nicht nur die Werbewirtschaft bedroht. Was wäre denn, wenn einem Herrn Grewe (oder wie ein fiktiver bemühter Rechtsverdreher auch immer heißen mag) auf einmal auch nicht mehr die Werbung in der Wochenzeitung sehe möchte? Oder die Rectangles, Skyscraper und was weiß der Geier auf den unzähligen Internetseiten? Mahnt er dann die Betreiber ab, ihre Internetangebote für ihn werbefrei zu gestalten? Oder untersagt er mittels einstweiliger Verfügung dem Wochenblattverlag, ihm eine Exemplar mit der Anzeige der Firma "XY" zuzustellen?

Ich denke, die Herren in Robe aus Lüneburg haben hier wenig Weitblick bewiesen - dafür einmal mehr, dass das herrschende Rechtssystem definitiv überaltert ist. Justizia 2.0 - wo bist Du?

Den Stern-Artikel gibt es übrigens hier in voller Länge zu lesen.

Comments

Ich begrüße das Urteil. Warum soll ich kiloweise Werbung entsorgen, die ich nie wollte?

Ach ja, wenn Sie schon Parallelen zum Internet ziehen: schon jetzt ist es nicht erlaubt ungebeten Werbemails zu versenden. Dabei ist die Belästigung dort weit geringer. Es genügt ein Tastendruck, und die Werbung ist Geschichte. Daß es zwischen einem Briefkasten (dafür gedacht für einen persönlich adressierte Post aufzunehmen - und man ist verpflichtet einen zu haben) und einem Webbrowser (freie Entscheidung, ob man ihn nutzt und welche Webseiten man aufruft) gibt sollte sogar Ihnen aufgefallen sein.

Was würde ich dafür geben wenn es wieder Post wie vor 30, 40 Jahren geben würde: nur Briefe und Postkarten, die wirklich für mich bestimmt sind, ohne daß ich den Briefkasten mit zig Aufklebern wegen ungebetener Werbung, Wochenblättchen usw. zupflastern muß.